| Kanuverleih |
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Seite 2 von 3 Verleihbedingungen (Stand: 1. Januar 2010) Vor Fahrtantritt: 1. Die Ausgabe- und Rücknahmezeiten sind nur nach Absprache möglich. Planen Sie für die Übergabezeiten jeweils ca. eine Stunde ein. 2. Es sind immer zwei Personen zum Auf- und Abladen der Kanus nötig. Kann nur eine Person zum Auf- und Abladen der Kanus von Ihnen gestellt werden, stellen wir den fehlenden Helfer mit € 15,- je angefangene halbe Stunde für unseren Mitarbeiter in Rechnung. Nach Fahrtende: 1. Boote sind gesäubert und getrocknet zurückzugeben. (Andernfalls wird eine Reinigungsgebühr von € 25,- pro Boot in Rechnung gestellt.) 2. Anschrift des Entleihers, Ziel, Strecke, Zweck sowie Datum und Uhrzeit der Fahrt bitte ins Bordbuch (oder Vordruck) eintragen. 3. Aufgetretene Mängel oder Beschädigungen des Materials, der Boote und des Hängers sind unmittelbar bei der Rückgabe zu melden. 4. Reparaturen werden grundsätzlich vom Jugendpfarramt veranlasst und dem Entleiher in Rechnung gestellt. Allgemeine Hinweise: 1. Die Leihzeit beginnt mit der Übergabe der Kanus und endet mit der Rückgabe. 2. Der Entleiher haftet in vollem Umfang für das Material, die Boote und den Hänger. Bei Unfällen, Beschädigungen etc. muss eine Kostenregelung durch den Entleiher erfolgen. Hierfür kann eine Bootskaskoversicherung abgeschlossen werden. Ebenso sollte eine Haftpflichtunfallversicherung für die gesamte Gruppe abgeschlossen werden. (Bitte bei den Versicherungen erkundigen.) 3. Zum Ausleihen der Boote sind alle ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kirchenkreises Wetzlar sowie andere Vereine berechtigt. Die verantwortlichen Personen müssen über 18 Jahre alt sein. Vorrang haben kirchliche Gruppen aus dem Kirchenkreis Wetzlar bis zwölf Wochen vor dem Verleihtermin. 4. Der Entleiher verpflichtet sich, die einzelnen Insassen vor Antritt der Fahrt über die wichtigsten und nötigen Kenntnisse der Schifffahrtsregeln und Rechtsvorschriften zu unterrichten. 5. Bei Absage von reservierten Kanus entsteht eine Bearbeitungsgebühr von € 20,- . Darüber hinaus gilt folgende Regelung: Können die Boote nicht zu dem Termin erneut verliehen werden, sind innerhalb festgelegter Fristen folgende Kosten anteilig vom Verleihpreis zu übernehmen:
7. Sollte wegen schlechten Wetterbedingungen die Kanufahrt nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, können Sie diese nach Absprache mit uns und nach Zahlung des Verleihpreises auf einen anderen Termin verlegen. Es entsteht zusätzlich nur eine Bearbeitungsgebühr von € 20,- . 8. Die Verleihpreise gelten je Boot. Im Verleihpreis enthalten ist der Bootsanhänger (bei mehr als 2 Kanus), Paddel, Rettungswesten und wasserdichte Tonnen/Packsäcke. Weitere Einzelheiten regelt der jeweilige Tarif (siehe Verleihpreise). Eine Kombination der Tarife ist möglich. 9. Anerkennung der Bedingungen: Mit der Unterschrift des Entleihers auf dem Buchungsvordruck werden die Verleihbedingungen anerkannt. |
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