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Hinweise
Verleihbedingungen
Verleihpreis

Verleihbedingungen für den VW-Bus LDK-ZB 586
Stand: 01. Januar 2010

Die Terminplanung und Ausgabe erfolgt durch

Evangelisches Jugendpfarramt Wetzlar
Herrn Rüdiger Henke
Kornblumengasse 11, 35578  Wetzlar
Mail:
Tel.: 0 64 41 - 4 46 03 40 Fax: 0 64 41 - 4 46 03 41

Vor FahrtantrittVW-BusvonVorne

Das Fahrzeug, die Schlüssel und die Kfz-Papiere sind nach Absprache abzuholen. Der Bus ist voll getankt.

Bei Abholung muss der Fahrer eine Fahrerlaubnis für dieses Fahrzeug durch Vorlage eines gültigen Führerscheins nachweisen.

Name des Entleihers, Ziel und Zweck der Fahrt sowie den Kilometerstand bitte in das Fahrtenbuch eintragen.

Jede/r Fahrer/in ist für die Sauberkeit des Busses zuständig. Dies bedeutet eine gründliche Innen- und Außenreinigung vor der Rückgabe des Wagens. Ansonsten stellen wir Reinigungskosten von 20,00 Euro je angefangene halbe Stunde plus Nebenkosten in Rechnung.

Nach Fahrtende

Gefahrene Kilometer bitte ins Fahrtenbuch eintragen und unterschreiben.

Das Fahrzeug wird voll getankt, gereinigt sowie mit Fahrzeugschlüssel und Kfz-Papieren abgegeben.

Aufgetretene Mängel oder Beschädigungen am Kfz sind mit der Schlüsselübergabe mitzuteilen.

Allgemeine Hinweise

Der Bus steht in erster Linie für Kinder- und Jugendgruppen im Kirchenkreis Wetzlar sowie dem Jugendpfarramt zur Verfügung. Eine weitere Vergabe an Dritte kann nur mit der Zustimmung des Jugendfachausschusses erfolgen.

Der Verleihpreis beträgt 20,00 Euro für jeden Leihtag und 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer. Dabei gilt, ein Tag gleich 24 Stunden. Der Verleihpreis ist ohne Treibstoffkosten und Zusatzversicherung.

Eine Buchung des Busses ist nur schriftlich möglich mit dem Buchungsabschnitt, unter Angabe der Leihdauer, die geschätzte Fahrleistung in Kilometer, während der Leihdauer, sowie Name und Kontaktdaten des Entleihers.

Anerkennung der Bedingungen: Mit der Unterschrift des Entleihers auf dem Buchungsabschnitt werden die Verleihbedingungen anerkannt.

Zum Führen des Kfz berechtigt sind alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter/innen der Jugendarbeit der evangelischen Kirchengemeinden im Kirchenkreis Wetzlar; andere Personen nur nach Absprache. Der/die Fahrer/in des Fahrzeugs muss mindestens 3 Jahre lang den Führerschein besitzen.

Der Entleiher haftet in vollem Umfang für das Fahrzeug. Die Haftung für das Kfz durch den Entleiher beginnt und endet mit der Über- und Rückgabe. Bei Unfällen, Beschädigungen etc. muss eine Kostenregelung durch den Entleiher erfolgen. Hierfür muss eine Versicherung für das Fahrzeug vor Fahrtbeginn abgeschlossen werden.

Die Kosten von Strafzetteln sowie Strafpunkten gehen zu Lasten der Fahrerin oder des Fahrers.

Das Rauchen ist im Fahrzeug nicht gestattet.

Reparaturen werden grundsätzlich vom Jugendpfarramt veranlasst, es sei denn, während der Fahrt aufgetretene Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden. Bitte das Jugendpfarramt sofort benachrichtigen.

Bei Absage des reservierten Busses entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 €. Darüber hinaus gilt folgende Regelung: Kann der Bus zu dem Termin nicht erneut verliehen werden, sind innerhalb festgelegter Fristen folgende Kosten vom Verleihpreis anteilig zu übernehmen:
innerhalb vier Wochen vor dem Termin 25 %
innerhalb
zwei Wochen vor dem Termin 37,5 %
innerhalb einer Woche vor dem Termin 50 %
Grundlage für die Berechnung dieser Ausfallkosten ist die vereinbarte Leihdauer und die geschätzte gefahren Kilometer, die bei der Buchung angegeben wurden.

Eine Umbuchung des Busses zum gleichen Tarif ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € möglich. Allerdings sollte dies nicht kurzfristig erfolgen.